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“Osterpaket” ist beschlossen: Was wird für wen besser?

“Osterpaket” ist beschlossen: Was wird für wen besser?

Im aktuellen Regierungsbeschluss konnten sich nun auch SPD, Grüne und FDP einig werden, sodass das am 6. April vorgelegte “Osterpaket” von Wirtschaftsminister Robert Habeck beschlossene Sache ist. Doch worauf haben sich die Parteien konkret geeinigt und was wird für wen besser?

Bis 2030: 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen

Das Ziel des Osterpakets ist es,  80 Prozent des Stroms in Deutschland bis zum Jahr 2030 aus erneuerbaren Quellen zu gewinnen. Bis zum Jahr 2035 soll der Anteil bei rund 100 Prozent liegen. Aktuell machen die Erneuerbaren knapp über 40 Prozent des Strommixes aus. Die FDP sieht darin Anlass zum Zweifel, ob die Regierung ihre ambitionierten Ziele tatsächlich erreichen kann.

Andere Parteien blicken optimistischer auf die Pläne. Die SPD begrüßt beispielsweise, dass die Regierung nicht nur Ziele definiert, sondern auch konkrete Maßnahmen darin verankert hat.

So sieht das Osterpaket der Koalition unter anderem höhere Ausschreibungen bei Frei- und Dachflächen für die Nutzung von Photovoltaik vor. Ein weiterer Punkt ist die verbesserte Einspeisevergütung für Volleinspeiser. Das sind jene Anlagenbetreiber, die den gewonnenen Strom aus ihrer Photovoltaikanlage nicht selbst nutzen, sondern komplett dem Netz zur Verfügung stellen.

Zu den Erneuerbaren gehören neben der Photovoltaik auch Wind- und Wasserkraft, die nun ebenfalls stärker in den Fokus rücken.

Windrad an der Küste
Das Osterpaket sieht unter anderem den Ausbau der Windenergie vor

Ausbau der Windenergie

Offshore-Windanlagen sollen ihre Leistung von aktuell rund 8 Gigawatt auf 30 Gigawatt (bis 2030), dann 40 Gigawatt (bis 2035) und schließlich 70 Gigawatt (bis 2045) steigern. Um dies zu erreichen, möchte die Regierung Planungs- und Genehmigungsverfahren straffen.

Auch an Land möchte die Koalition die Leistung der Windkrafträder steigern. Hier sieht der Plan eine Leistung von 115 Gigawatt bei Wind an Land vor. Ende 2021 lag die Leistung hier bei rund 56 Gigawatt. Um dieses Ziel zu erreichen, möchte die Regierung die Bundesländer verpflichten, rund zwei Prozent ihrer Landesflächen für den Ausbau der Windkraft zur Verfügung stellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll im Sommer folgen.

Solarpark auf Wiese
Auch der Ausbau der Solarenergie soll vorangetrieben werden

Ausbau der Solarenergie

Die Leistung der installierten Solaranlagen soll von aktuell rund 59 Gigawatt auf 215 Gigawatt bis 2030 gesteigert werden. Dabei plant man, den Zubau hälftig auf Dächer und Freiflächen zu verteilen. Damit dies gelingt, sollen künftig auch Randflächen von Äckern und Moore für die Bebauung in Frage kommen.

Zudem soll noch in diesem Jahr die Vergütung für bestimmte Anlagen attraktiver gestaltet werden. Demnach würden Betreiber von Anlagen bis zehn Kilowattpeak 8,60 Cent pro eingespeister Kilowattstunde erhalten. Für größere Anlagen bis einschließlich 40 Kilowattpeak soll es 7,50 Cent pro Kilowattstunde geben.

EEG-Umlage entfällt dauerhaft

Bereits beschlossen ist die dauerhafte Abschaffung der EEG-Umlage, die zunächst nur bis zum 01.07.2022 vorgesehen war. Die Umstellung auf die Erneuerbaren wird damit nicht mehr über die Stromrechnung der Verbraucher und Unternehmer finanziert, sondern über den Bundeshaushalt. Umlagen für Eigenverbrauch und Direktlieferungen sollen wegfallen.

Das Gesetz sieht außerdem vor, die Stromanbieter dazu zu verpflichten, die Einsparungen in vollem Umfang an deren Kunden weiterzugeben. Die Möglichkeit einer späteren Wiedereinführung der EEG-Umlage bleibt bestehen.

Auswirkungen des Osterpakets auf Erneuerbare im öffentlichen Raum

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Osterpaket  der Koalition die Energiegewinnung durch Erneuerbare grundsätzlich stärker in den Fokus rückt. In Konfliktfällen soll sie mehr Gewicht erhalten. So strebt die Koalition an, das Komplettverbot für den Bau von Solar- und Windparks in Schutzgebieten zu streichen und stattdessen solche Fälle künftig einzeln zu prüfen. Damit könnten individuelle Entscheidungen getroffen und maßgeschneiderte Lösungen gefunden werden.

Das Paket sieht weiterhin vor, bürokratische Hürden zu senken, Kommunen auf vielfältigere Weise finanziell zu beteiligen sowie die Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau zu straffen.

Der Bundestag hat die EEG-Änderungen am Donnerstag, dem 07.07. bewilligt, jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen.