Es ist nicht nur eine gefühlte Wahrnehmung – der Strompreis ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Lag er im Jahr 2000 noch bei rund 14 Cent pro Kilowattstunde, hatte er sich Anfang 2019 mit rund 30 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppelt. Doch worin liegen die Ursachen für diese Entwicklung? Wie setzt sich unser Strompreis zusammen und welche Bestandteile treiben den Preis so stark in die Höhe?
Die drei Hauptbestandteile des Strompreises
Im Grunde lässt sich unser Strompreis in drei große Bereiche einteilen:
- Steuern, Abgaben und Umlagen
- Netzentgelte der Netzbetreiber
- Kosten für Beschaffung und Vertrieb
Strompreis: Steuern und Abgaben
Steuern, Abgaben und Umlagen sind mit 54 Prozent der größte Bestandteil des Strompreises. Dieser setzt sich im Einzelnen aus der EEG-Umlage, Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlage des §19 der StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung), KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage zusammen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen, die wir zwar alle schon einmal gehört haben, selten jedoch ordentlich erklären können?
Die EEG-Umlage
Mithilfe der EEG-Umlage wird der Ausbau von Photovoltaikanlagen und anderen Erneuerbaren-Energien-Anlagen finanziert. Da von dem Verkauf des Stromes aus diesen Anlagen an der Börse weniger Gewinn erzielt wird als durch die festgelegte Vergütung ausgezahlt wird, dient diese Umlage dazu, die Differenz auszugleichen.
Umsatzsteuer
Die üblichen 19 Prozent Umsatzsteuer fallen auch beim Strom an. Beachten sollte man hier, dass alle anderen Steuern, Abgaben und Umlagen dadurch auch versteuert werden, wie in unserem Rechenbeispiel am Seitenende zu sehen ist.
Stromsteuer
Laut dem Stromsteuergesetz §5 Entstehung der Steuer, Absatz (1) entsteht die Stromsteuer dann, wenn durch einen sogenannten “Letztverbraucher” Strom aus dem Versorgungsnetz entnommen wird. Das ist also auch bei Selbstversorgern der Fall, die den Strom zur Eigenversorgung nutzen. Die Stromsteuer gehört zu den Ökosteuern, da sie zum Energiesparen aufrufen soll (weniger Verbrauch, weniger Steuern).
Konzessionsabgabe
Für die Benutzung öffentlicher Wege und Straßen zur Verlegung von Leitungen erhalten Gemeinden vom Netzbetreiber die Konzessionsabgabe als Gegenleistung. Die Höhe ist in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt und richtet sich unter anderem nach der Einwohnerzahl.
§19 StromNEV-Umlage
Letztverbraucher, die zeitlich begrenzt hohe Leistungsaufnahmen oder einen dauerhaft hohen Stromverbrauch aufweisen, haben ein Recht auf individuelle Netzentgelte. Den örtlichen Netzbetreibern werden die dadurch entgangenen Erlöse durch die Übertragungsnetzbetreiber erstattet. Diese Zahlungen werden unter den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen und per Umlage an den Letztverbraucher weitergegeben.
KWKG-Umlage
Die KWKG-Umlage dient zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, also jener Anlagen, die Wärme und Strom erzeugen. Der Anlagenbetreiber erhält vom Netzbetreiber einen Zuschlag für auf diese Art und Weise erzeugten Strom. Die erhöhten Kosten werden per Umlage an den Letztverbraucher weitergegeben.
Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage hieß bis einschließlich 2018 noch Offshore-Haftungsumlage. Sie wird für den Bau und Betrieb von Netzanbindungen von Offshore-Windparks und möglicher Entschädigungszahlungen von langen Netzunterbrechungen erhoben.
Strompreis: Netzentgelte der Netzbetreiber
Der Netzbetreiber ist unter anderem verantwortlich für die Bereitstellung einer Infrastruktur der Strom-, Wärme- und Gasnetze, den technischen Betrieb und die Gewährleistung der Netzstabilität. Die daraus resultierenden Kosten werden über die Netzentgelte an den Letztverbraucher weitergegeben. Diese in Deutschland staatlich regulierten Kosten sind regional stark unterschiedlich und betragen im Schnitt 7,19 Cent/kWh.
Kosten für Beschaffung und Vertrieb
Strombeschaffung und Vertrieb sind mit durchschnittlich 6,09 Cent/kWh der kleinste Teil des Strompreises und zudem der Einzige, den der Stromanbieter überhaupt selbst beeinflussen kann. Wichtigen Einfluss auf diesen Preisbestandteil hat in Deutschland die Leipziger Energiebörse EEX, einer der größten Marktplätze für Energie und energienahe Produkte.
Berechnung des Strompreises
Position | Preis |
---|---|
EEG-Umlage | 6,79 Cent/kWh |
Stromsteuer | 2,05 Cent/kWh |
Konzessionsabgabe | 1,86 Cent/kWh |
§19 StromNEV-Umlage | 0,37 Cent/kWh |
KWKG-Umlage | 0,345 Cent/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,037 Cent/kWh |
Netzentgelt | 7,19 Cent/kWh |
Beschaffung/Vertrieb | 6,088 Cent/kWh |
NETTO STROMPREIS | 24,73 Cent/kWh |
Mehrwertsteuer (19%) | 4,6987 Cent/kWh |
BRUTTO STROMPREIS | 29,43 Cent/kWh |
Wie oben bereits erwähnt, gehören die Steuern, Abgaben und Umlagen zum Netto-Strompreis. Die 19 Prozent Umsatzsteuer werden erst am Ende berechnet, sodass ein Bruttopreis von 29,43 Cent pro kWh entsteht. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einigen Werten in unserer Strompreisberechnung um Durchschnittswerte handelt und der tatsächliche Strompreis bei Ihnen höher oder niedriger sein kann.
Der deutsche Strompreis im EU-Vergleich
Im EU-Vergleich privater Haushalte liegt Deutschland mit 29,43 Cent/kWh auf Platz 2, dicht gefolgt von Belgien mit 29,37 Cent/kWh. Spitzenreiter in Sachen Strompreis ist Dänemark. Hier zahlen die Bürger satte 31,23 Cent/kWh für ihren Strom. Am günstigsten ist der Strom in Bulgarien mit 10,05 Cent/kWh.
Die großen Unterschiede kommen zustande, weil der Energiepreis von vielen verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der geopolitischen Lage, dem nationalen Energiemix und den Kosten für Umweltschutz und Nachhaltigkeit abhängt.