Sachsen-Anhalt treibt ab sofort mit dem Förderprogramm für Photovoltaik-Speicher die Installation von Stromspeichern sowie den Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter voran. Nicht zuletzt wird damit auch das landeseigene Klima- und Energiekonzept um einen neuen Baustein erweitert.
Voraussetzungen für das Förderprogramm für Photovoltaik-Speicher
Die Förderung sieht vor, bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 5.000 Euro, bei der Installation eines Stromspeichers zu bezuschussen.
Da PV-Anlagen häufig als Stromquelle für den Ladestrom von E-Autos genutzt werden, sieht das Förderprogramm weitere Zuschüsse für die Installation von Ladepunkten vor. Wer beispielsweise eine Ladesäule oder Wallbox mit einer Mindestleistung von 3,7 Kilowatt installiert, erhält zusätzlich einen einmaligen Bonus von bis zu 1.000 Euro.
Voraussetzung zur Inanspruchnahme des Förderprogramms für Photovoltaik-Speicher ist die Inbetriebnahme einer neuen Photovoltaikanlage oder mindestens die Verdopplung der Leistung einer bestehenden Anlage. Zudem darf die installierte Leistung 30 Kilowattpeak (bei Mieterstrom-Modellen 100 Kilowattpeak) nicht überschreiten. Die Anschaffung der PV-Anlage selbst ist kein Bestandteil der Speicherförderung.
Eine weitere Auflage ist, dass der Eigenverbrauchsanteil pro Jahr dank des neuen Stromspeichers nachweislich bei mindestens 50 Prozent liegt.
Wer ist antragsberechtigt?
Das Förderprogramm gilt sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen und Mieterstrom-Teilnehmer. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie von Sachsen-Anhalt, Claudia Dalbert, sieht in dem neuen Förderprogramm eine klassische Win-Win-Situation. Durch die Stromproduktion auf dem eigenen Dach und der Speicherung im Keller könne der Sonnenstrom optimal im Haushalt genutzt werden. Das schone sowohl das Klima als auch den Geldbeutel.
Die aktuelle Photovoltaik-Situation in Sachsen-Anhalt
Aktuell ist eine PV-Leistung von rund 2.500 Megawatt in Sachsen-Anhalt installiert. Der Strom aus Sonnenenergie macht mindestens 14 Prozent der erneuerbaren Energien aus und belegt somit nach Windenergie und Biomasse Platz drei der erneuerbaren Stromerzeuger im Bundesland. Das Volumen für die Förderung von Stromspeichern in 2019 liegt bei 500.000 Euro.
Förderung für Photovoltaik-Speicher beantragen
Unter folgenden Links finden Sie wichtige Formulare zur Beantragung der Förderung von Photovoltaik-Speichern in Sachsen-Anhalt (Quelle: Landesportal Sachsen-Anhalt, Stand: 26.09.2019):
- Richtlinie Speicherförderprogramm (PDF 350 KB)
- Merkblatt Speicherförderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt (PDF, 320 KB)
- Antragsformular (PDF, 149 KB)
- De-minimis-Erklärung (PDF, 72 KB)
- De-minimis-Informationsblatt (PDF, 75 KB)
- Formblatt-Vergabe (PDF, 60 KB)
Photovoltaik-Speicherförderung auch in Bayern
Auch in Bayern werden Photovoltaik-Speicher gefördert. Hier gibt es bereits seit dem 1. August 2019 ein entsprechendes Programm. Bisher wurde eine Fördersumme 3,4 Millionen Euro beantragt. Insgesamt sieht das bayerische Förderpaket bis zu 24 Millionen Euro für die Installation von Photovoltaik-Speichersystemen und privaten Ladesäulen bis Ende 2020 vor.