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Einspeisevergütung 2020

Einspeisevergütung 2020

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, nach der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage für 20 Jahre den Strom aus dieser Anlage zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Die Höhe dieser sogenannten Einspeisevergütung hängt von mehreren Faktoren wie zum Beispiel dem Aufstellort oder der Größe der Anlage ab. Doch wie hoch wird die Einspeisevergütung 2020 ausfallen? Lohnt sich auch noch in den kommenden Jahren die Anschaffung einer Photovoltaikanlage?

Definition Einspeisevergütung

Mit Einspeisevergütung ist eine finanzielle Vergütung vom Staat gemeint, die privaten Betreibern einer PV-Anlage gezahlt wird, sobald sie die durch die Photovoltaikanlage produzierte elektrische Energie ins Stromnetz einspeisen. Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an der eingespeisten Energiemenge und der zeitlichen Verteilung.

Entwicklung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung besteht bereits seit dem Jahr 2000, in dem auch das Erneuerbare Energien Gesetz (kurz: EEG) in Kraft getreten ist. Seit dem gibt es eine einheitliche, flächendeckende Regelung der Vergütung, die nach Energiequelle und Anlagengröße gestaffelt ist.

Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich an den Kosten, für die Erzeugung einer Kilowattstunde Solarstrom entstehen – den sogenannten Stromgestehungskosten. Da diese in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind, ist auch die Einspeisevergütung gesunken.

Diagramm zur Entwicklung der Einspeisevergütung Entwicklung der Einspeisevergütung bis 2019

Einspeisevergütung 2020 – Deckelung erreicht?

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017 §49 ist im Absatz 5 folgendes vermerkt:

Wenn die Summe der installierten Leistung der Solaranlagen, die in dem Register mit der Angabe eingetragen sind, dass für den Strom aus diesen Anlagen eine Zahlung nach § 19 in Anspruch genommen werden soll, und von Solaranlagen, die nach der Schätzung nach § 31 Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2016 geltenden Fassung als gefördert anzusehen sind, 52 000 Megawatt überschreitet, verringern sich die anzulegenden Werte nach § 48 zum ersten Kalendertag des zweiten auf die Überschreitung folgenden Kalendermonats auf null. Die installierte Leistung von Solaranlagen, die in den Sonderausschreibungen nach § 28 Absatz 2 Satz 2 und 3 bezuschlagt worden ist, wird von der nach Satz 1 ermittelten Summe der installierten Leistung abgezogen.

Das würde bedeuten, dass Anlagen, die nach Erreichen der 52-Gigawatt-Grenze in Betrieb genommen werden, keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Aktuell haben Photovoltaikanlagen in Deutschland eine Leistung von circa 47,5 Gigawatt (Stand September 2019). Das heißt, die Deckelung von 52 Gigawatt wird voraussichtlich im kommenden Jahr erreicht, was für die Einspeisevergütung 2020 bedeutet, dass diese auf Null Euro sinkt.

Nun debattieren die Experten, ob die Deckelung abgeschafft oder nach oben gesetzt werden sollte, um die angepeilten Klimaziele zu erreichen und Investoren nicht zu verunsichern. Je nachdem wie diese Debatte ausgeht, kann es also sein, dass auch über die 52-Gigawatt-Grenze hinaus noch eine Einspeisevergütung in 2020 gezahlt wird.

UPDATE vom 23.09.2019: Im aktuellen Klimaschutzprogramm 2030 wurde sich darauf geeinigt, dass der Deckel von 52 Gigawatt für die Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen aufgehoben wird. D.h., dass auch nach Erreichen von 52 Gigawatt installierter PV-Leistungen Anlagen von einer Größe bis zu 750 Kilowatt weiterhin gefördert werden.

Lohnt sich eine PV-Anlage dann noch?

Selbst wenn die Bundesregierung nicht rechtzeitig handeln sollte, um die 52-Gigawatt-Grenze auf- oder anzuheben, ist die Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage dennoch lukrativ.

Durch den direkten Verbrauch des Solarstroms vom eigenen Dach und die Speicherung der überschüssigen Energie in einem Energiespeicher im eigenen Keller, werden die Energiekosten drastisch reduziert. Eine Stromkostensenkung von 70 bis 80 Prozent ist dabei durchaus realistisch.

Fazit: Nicht durch die Einspeisevergütung, sondern durch die direkte Nutzung und Speicherung des Solarstroms rechnet sich eine Photovoltaikanlage auch 2020 noch in den allermeisten Fällen. Die Ausrichtung des Daches und Gegebenheiten vor Ort spielen eine viel wichtigere Rolle bei der Amortisierung einer Anlage als die Einnahmen aus der Einspeisevergütung.