E-Scooter sind praktische Flitzer, die Sie unkompliziert und umweltschonend von A nach B bringen. Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Roller in Deutschland zugelassen und teilen die Nation. Die einen lieben sie, die anderen begegnen ihnen noch mit Skepsis. Was ist also dran am Elektro-Scooter-Hype?
Was genau ist ein E-Scooter?
Ein E-Scooter zeichnet sich durch seinen Elektro-Antrieb an, muss aber zusätzlich noch die Funktion eines Tretrollers aufweisen. Das heißt, das Anfahren erfolgt durch die physische Kraft des Fahrers, sobald sich jedoch die Räder drehen, greift die Unterstützung des Elektromotors.
Welche E-Scooter sind in Deutschland zugelassen?
Eine Grundvoraussetzung für den Einsatz von E-Scootern ist die Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes (kurz: ABE). Die Hersteller sind dazu verpflichtet, diese zu beantragen und führen entsprechend in ihren Produktbeschreibungen auf, dass diese Betriebserlaubnis vorliegt. Sollten Sie in einem Shop auf E-Roller stoßen, die keine ABE-Kennzeichnung haben, empfehlen wir: Finger weg!
Spezifische Kriterien für E-Scooter in Deutschland
Weitere Kriterien sind das Vorhandensein von:
- einer Beleuchtung
- einer Klingel
- zwei unabhängig von einander wirkenden Bremsen
- einer Lenk- und Haltestange
Zudem gelten folgende Vorschriften in Bezug auf Maße, Gewicht und Geschwindigkeit:
- maximal 20 km/h schnell
- maximal 500 Watt Leistung
- maximal 55 Kilogramm schwer
- maximal 70 Zentimeter breit
- maximal 2 Meter lang
- maximal 1,40 Meter hoch
Außerdem muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein und eine Haftpflichtversicherung vorweisen.
Wo dürfen Sie mit dem E-Scooter fahren?
Elektro-Roller sind auf Radwegen, Fahrradstreifen und Fahrradstraßen zugelassen. Nur wenn diese fehlen, ist es erlaubt, die Straße zu benutzen. Dabei gilt es, sich möglichst weit rechts zu halten.
Das Fahren auf Gehwegen, innerhalb einer Fußgängerzone oder in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist untersagt. Eine Ausnahme wird durch Zusatzzeichen “E-Scooter frei” geschaffen, welches jedoch nicht mit dem Hinweisschild “Radfahrer frei” zu verwechseln ist. Dieses gilt tatsächlich nur für Radfahrer und inkludiert keine E-Scooter.
Welche Vorschriften gelten für den Fahrer eines E-Scooters?
Für den Fahrer eines E-Rollers besteht keine Helmpflicht, es wird jedoch empfohlen, einen Helm zu tragen. Sie benötigen ebenfalls keinen speziellen Führerschein, um einen E-Scooter zu nutzen.
Promille-Regelungen für den Elektor-Roller
Für die Fahrer von E-Rollern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer also mit 1,1 Promille oder mehr einen E-Scooter fährt, begeht eine Straftat, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, eine Ordnungswidrigkeit.
Es kann jedoch auch schon bei 0,3 Promille eine Straftat vorliegen, wenn der Fahrer alkoholbedingt auffällig in Erscheinung tritt.
Führerschein-Neulinge und Fahrer unter 21 Jahren müssen die 0,0-Promille-Regelung einhalten. Für sie ist Alkohol trinken und E-Scooter fahren tabu.
Dürfen Sie Ihren E-Roller im öffentlichen Nahverkehr transportieren?
Hier spielt es eine entscheidende Rolle, ob Sie Ihren E-Scooter zusammengeklappt – quasi als Gepäck – oder aufgeklappt als Fahrzeug transportieren. In der Deutschen Bahn ist beispielsweise der Transport eines zusammengeklappten E-Rollers im Fernzug kostenfrei. Aufgeklappt muss für ihn ein Fahrradticket gelöst werden.
Für Bus, Tram, U- und S-Bahn gelten in jeder Stadt unterschiedliche Regelungen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) empfiehlt jedoch, zusammengeklappte E-Scooter kostenlos zu befördern und die Beförderung von aufgeklappten E-Rollern zu untersagen.