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CO2-Steuer in Deutschland: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

CO2-Steuer in Deutschland: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Der Bundestag hat das Klimaschutzgesetz beschlossen. Darin wurden Ziele für die verschiedenen Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr oder Wohnen in Bezug auf die Reduzierung von Treibhausgasen festgelegt. Ergänzend dazu soll unter anderem eine CO2-Steuer in Deutschland dazu beitragen, dass die Bundesrepublik bis zum Jahr 2030 ihr Klimaziel erreicht und die Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent reduziert.

+++ Update vom 17.12.2019: Vermittlungsausschuss verständigt sich auf höhere CO2-Preise und Entlastung bei EEG-Umlage +++

Was bedeutet die CO2-Steuer?

In der Diskussion um die CO2-Emissionen wird sowohl von einer CO2-Steuer als auch von einem CO2-Preis gesprochen. Diese Begriffe gilt es sauber voneinander zu trennen, auch wenn beide Ideen den Klimaschutz und vor allem die Reduzierung der Erderwärmung zum Ziel haben.

Die CO2-Steuer

Die CO2-Steuer wird für bestimmte Produkte wie etwa Heizöl oder Benzin konkret festgelegt und kann in regelmäßigen Abständen erhöht werden. Ein solches Modell existiert bereits in einigen europäischen Ländern wie Frankreich, Schweden oder Polen, aber auch außerhalb Europas wie in Indien, Japan oder Mexiko.

Der CO2-Preis

Der CO2-Preis wiederum entsteht durch den Emissionshandel. Hier wird eine Obergrenze für eine mehrjährige Handelsperiode festgelegt und im Rahmen dieser Zertifikate vergeben. Anlagen, die sich am Emissionshandel beteiligen, erwerben mittels dieser Zertifikate das Recht, CO2 und andere Treibhausgase auszustoßen. Mit jeder ausgestoßenen Tonne müssen die Anlagenbetreiber ein Zertifikat abgeben. Benötigen sie innerhalb der Handelsperiode nicht alle erworbenen Zertifikate, können sie diese verkaufen. Benötigen sie mehr als die erworbenen Zertifikate, können sie weitere zukaufen. Nach Ablauf der Handelsperiode wird eine neue, niedrigere Obergrenze festgelegt und es werden erneut entsprechende Zertifikate in Umlauf gebracht.

Portemonnaie mit Münzen
Was kostet die CO2-Steuer?

CO2-Preis oder CO2-Steuer: Pro und Contra

Ein klarer Vorteil des CO2-Preises ist die beschriebene Obergrenze. Sie sorgt dafür, dass nur eine bestimmte Menge an Treibhausgasen ausgestoßen werden darf und diese sich über die Jahre immer weiter reduziert. Der Nachteil: Der CO2-Preis ist nur dann sinnvoll, wenn sich möglichst viele Länder daran beteiligen. Experten halten dieses Szenario jedoch für unwahrscheinlich.

Eine CO2-Steuer in Deutschland wird von der SPD befürwortet und würde schneller den Ausstoß von Treibhausgasen verteuern. Dies, so die Hoffnung, führe dann zu einem geringeren Ausstoß der Treibhausgase. Allerdings sind Steuern beim Bürger wenig beliebt, weshalb sich die Union gegen eine CO2-Steuer ausspricht.

Der Kompromiss

Als Kompromiss zwischen beiden Modellen wird nun ein nationaler Emissionshandel angestrebt, der sich auf die Sektoren Gebäude und Verkehr bezieht. Er soll für den CO2-Ausstoß beim Heizen und Autofahren eine Obergrenze definieren. Ab 2021 zahlen Unternehmen, die Heizöl oder fossile Brennstoffe sowie Benzin auf den Markt bringen einen CO2-Preis. Die Kosten liegen als bei den Unternehmen und nicht beim Bürger. Allerdings darf man davon ausgehen, dass die Konzerne die Kosten teilweise oder vollständig an den Endkunden weitergeben.

Was kostet die CO2-Steuer in Deutschland?

Die Bürger Deutschlands zahlen derzeit auf elektrischen Strom 184 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß. Die Abgaben für fossile Brennstoffe sind da aktuell noch vergleichsweise gering:

  • Heizöl: 23 Euro pro Tonne CO2
  • Erdgas: 29 Euro pro Tonne CO2
  • Benzin (über den Ökosteueranteil in der Mineralölsteuer): 64 Euro pro Tonne CO2
  • Diesel (über den Ökosteueranteil in der Mineralölsteuer): 58 Euro pro Tonne CO2

Beispiele für die CO2-Steuer. Was wird teurer?

Zapfsäule für benzin und Diesel
Die CO2-Steuer wird sich auf die künftigen Diesel- und Benzinpreise auswirken

Im Jahr 2021 ist der CO2-Preis vorerst bei 10 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß gedeckelt, was von Fachleuten als zu niedrig bemängelt wird. Bis 2025 soll der Preis etappenweise auf 35 Euro angehoben werden. Für die Jahre nach 2025 wurde zunächst ein Deckel von 60 Euro festgelegt.

Liegt der CO2-Preis bei 35 Euro, würde der Liter Benzin knapp 10 Cent teurer werden, der Liter Diesel oder Heizöl rund 11 Cent.

Um dennoch die Belastung des Steuerzahlers zu mindern, empfehlen Experten eine “Klimadividende”, über die die Einnahmen aus der CO2-Steuer an die Bürger zurückgegeben werden könnte. Ebenso soll die Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent pro Kilometer steigen. Wer aufgrund seines niedrigen Verdienstes keine Steuern zahlt, kann das Geld über eine Mobilitätsprämie erstattet bekommen.

Update vom 17.12.2019: Vermittlungsausschuss verständigt sich auf höhere CO2-Preise und Entlastung bei EEG-Umlage

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss am 16. Dezember 2019 auf einen CO2-Preis von 25 Euro geeinigt, der ab 2021 gelten soll. Das sind 15 Euro mehr als die ursprünglich geplanten 10 Euro. Die zusätzlichen Einnahmen sollen für die Senkung der EEG-Umlage und der Erhöhung der Pendlerpauschale genutzt werden.

Bis 2024 sieht der Vermittlungsausschuss eine kontinuierliche Preissteigerung für die Emissionszertifikate um fünf Euro vor, bis der CO2-Preis 2025 bei 55 Euro liegt. Für die Folgejahre wurde der Preisdeckel von 60 Euro auf 65 Euro angehoben.

Konkrete Pläne zur Absenkung der EEG-Umlage liegen noch nicht vor. Bisher war eine Minderung um 0,25 Cent pro Kilowattsunde ab 2021 im Gespräch, die ebenfalls in den Folgejahren steigen soll, um im Jahr 2023 bei einer Entlastung um 0,625 Cent pro Kilowattstunde zu liegen.

Und schließlich sollen die Lasten des Klimaschutzprogramms 2030 fair verteilt werden, was konkret gleiche Umsatzsteuerfestbeträge in einem Gesamtvolumen von 1,5 Milliarden Euro in den Jahren 2021 bis 2024 bedeute.

Wie geht es nun weiter?

Der Vermittlungsausschuss tagt am Mittwoch, den 18. Dezember 2019, erneut. Sollten sich die Mitglieder dort abschließend einigen, müsste direkt danach der Bundestag und am Freitag der Bundesrat die Entscheidungen zum Klimapaket final beschließen. Wenn dies geschieht, könnten erste Änderungen wie etwa die Senkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets schon zum 1. Januar in Kraft treten.